Zitat:
Zitat von Hoschfrosch
Auflage A27 sagt da auch was anderes zu aus..........
"Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten)."
Wer soll da noch durchsehen?
Ich werde dann wohl morgen mal mit der ABE bei der Dekra vorbeifahren.
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Der Satz sagt nur aus, dass du die Spurplatten aus technischer Sicht mit einer Fahrwerkstieferlegung kombinieren / fahren darfst, wenn diese eine ABE oder ein Teilgutachten haben. Da Teilgutachten sogar mit aufgeführt wird, sollte klar sein, dass die ganze Geschichte eingetragen werden muss.
Gruß