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14.04.14, 21:09 | #1 |
Chef
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Eintragung oder nicht?
Moin,
hab Schatzis Polo 9N Alus spendiert. Borbet CA in 14" mit 185/60R14. Nun bin ich etwas irritiert. Serie ist 175/65R14 montiert. Hab ne ABE zu den Felgen und die Anlage 10 die in der ABE genannt wird. Lt Anlage 10 sind beide Größen zulässig. In der ABE ist folgender Passus zu finden: Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs- behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgen- größen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. In der Anlage 10 stehen zwar die Auflagen drin A01 - A93, aber nur in A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Beim Polo wird aber nur Auflage A02 genannt Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Welche mich zum obrigen ersten Auszug aus der ABE führt wo steht das es nicht erforderlich ist. Richtig Geschlußfolgert?? Also keine Eintragung, Abnahme, Vorführung erforderlich? Kenne aus reinen Gutachten immerhin auch den Beispieltext zur Eintragung in die Papierer.
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14.04.14, 21:34 | #2 |
Moderator
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AW: Eintragung oder nicht?
Es ist eine ABE und der Reifen ist zulässig laut ABE.
also fahren und Spass haben. Der Wagen muss nur Serie sein, also keine Tieferlegung, etc.
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14.04.14, 22:56 | #3 |
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AW: Eintragung oder nicht?
Alles Serie. Schatzi hat schon geschimpft, wollte keine Alus.
Dann versteh ichs ja richtig.
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14.04.14, 23:04 | #4 |
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AW: Eintragung oder nicht?
Wie kommst Du den da drauf....???
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14.04.14, 23:27 | #5 |
Chef
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AW: Eintragung oder nicht?
Weil, so stehts ja auch, die ABE nur im Serienzustand ausgestellt wurde und gilt.
Hast du ne Tieferlegung, muss es vorgeführt werden und überprüft.
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14.04.14, 23:39 | #6 |
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AW: Eintragung oder nicht?
Wo stand bzw. steht das....habe dies bzgl. nix gelesen !!!
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14.04.14, 23:45 | #7 |
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AW: Eintragung oder nicht?
Auflage A04
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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14.04.14, 23:52 | #8 |
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AW: Eintragung oder nicht?
Naja, da steht aber nicht das hier die ABE ihre Gültigkeit verliert....es ist nur gesondert zu beurteilen....!!!
Aber wurscht, betrifft Dich bzw. dein Frauchen nicht. Gruß Daniel |
15.04.14, 01:04 | #9 |
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AW: Eintragung oder nicht?
Von erlöschen oder Ungültig hat doch keiner was gesagt.
Und wenn wird sie nicht ungültig, sondern wie gesagt es muss begutachtet werden. Nur meldet sich seid gestern wohl ein Stellmotor der Climatic.
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15.04.14, 08:30 | #10 |
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AW: Eintragung oder nicht?
@Daniel
Die Tüvler bei uns wollen dann eine vorführung, war bei meinem OPC genau so, OPC 19' Zoll durfte ich mit Werkstieferlegung fahren ohne Eintragung/Abnahme. @Mario Warum wollte deine bessere Hälfte keine Alus, selbst meine Mutter wollte Alus haben.
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