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10.09.14, 09:59 | #21 | |
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Zitat:
Der Serienreifenkatalog bindet dich ja nicht an einen Felgenhersteller !!! |
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10.09.14, 11:45 | #22 |
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Eben, vom Grundgedanken würde es keinen Sinn machen, so lange die Felge die richtigen Maße hat, aber andererseits ist im deutschen Recht alles möglich...
Müsste ich dann zum Nachweis, z.B. für eine Polizeikontrolle, den Serienreifenkatalog ausdrucken und mitführen? Im Fahrzeugschein ist bei mir nur die 225/45R18 Reifenkombination unter Punkt 15.1 (VA) und 15.2(HA) eingetragen. |
10.09.14, 14:53 | #23 | |
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Zitat:
hier greift die Beweislastumkehr d.h. die Polizei muss Dir erstmal beweißen das Du die Radreifenkombination nicht fahren darfst.... Gruß Daniel |
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10.09.14, 17:31 | #24 |
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Das klingt ja gut.
Wo könnte ich denn nun ne Grundlage im Internet finden die beweist, dass ich wirklich Zubehörfelgen fahren darf und nicht eintragen muss, so lange die Felgengröße und die Reifengröße im Serienreifenkatalog stehen? Ich möchte halt ungern mit einem Auto ohne ABE rumfahren. |
11.09.14, 05:32 | #25 |
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Felgen mit den richtigen Maßen mit Opel/GM Stempel sind was anderes als Tomassonfelgen ohne GM/Opel Stempel.
Manche Gutachten schreiben dir vor welche Refemarke du nur fahren darfst. Wenn Dunlop und Michelin genannt wird, solltest du nicht Bridgestone montieren lassen. Identische Reifengrösse, aber in den Unterlagen steht es drinnen. Das gleiche mit deinen 19' Zoll Felgen, würde ich abnehmen lassen. Klar muss die Rennleitung das beweisen, aber festhalten und dir Proleme bereiten kann sie immer. Ich hatte sogar meine 19' OPC mit 235/35 eintragen lassen, wegen meiner Frau. Das beste ist es mal zum Tüv zu fahren und die mal zu fragen.
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11.09.14, 08:46 | #26 |
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Seit Februar 2000 ist die Fabrikatsbindung für Reifen aufgehoben....
http://www.geda-eg.de/geda/informati...reifenbind.pdf @DJ Bzgl. der Freigabe der Radreifengröße mal andersrum gefragt, wenn Du Winterreifen auf einer Stahlfelge montieren möchtest, nimmst Du doch auch eine Stahlfelge aus dem Zubehör die die entsprechende Größe hat welche im Serienreifenkatalog steht, oder würdest Du die Stahlfelge bei Opel kaufen ??? |
11.09.14, 09:21 | #27 |
Moderator
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Ich würde auf Nummer sicher gehen.
Ich fahre mit meinem Wagen auch im Ausland, Österreich z.b. ist sehr streng und die haben auch ganz andere Gesetze als in "D". Anhalten und Weiterfahrtuntersagung geht ganz schnell. Selbst bei uns in Kroatien sind die Gesetze strenger als in "D". % ist die wahrscheinlichkeit gering, aber wegen 50,- € würde ich es nicht riskieren. Das mit den Reifen wusste ich nicht, in meinen Irmscherfelgen und meinen alten Ronalfelgen standen besondere Reifen bei 4x4 Fahrzeugen drinnen.
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11.09.14, 20:48 | #28 |
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Ich habe doch niemals gesagt, dass ich die 19 Zller nicht eintragen will?
Klar lass ich die eintragen inkl. meinen Fahrwerksfedern, aber meine 15" Alufelgen, die ich ja noch nicht gekauft habe, da ging es mir ja drum, ob die eingetragen werden müssen. |
12.09.14, 05:16 | #29 |
Moderator
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AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?
Nimm das Gutachten der 15' einfach mit, mein Tüvler hatte mir damals auch an unserem Fiat Grande Punto die Felgen dann so eingetragen obwohl sie nicht drauf waren.
Er sagte mir, dass es normale Grösse sind und alles o.k. wäre.
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