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Alt 08.09.14, 18:17   #1
snoozle
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Standard Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Hey,

hab hier ein Gutachten, oder ABE, vorliegen und bin mir unshclüssig ob diese Felgen eingetragen werden müssen.

Hier der Link zum PDF: http://gutachten.bmf-application.com...-tal735651.pdf

E-Nummer: e1*2001/116*0291*07

Ich hoffe ihr könnt mir helfen (ich persönlich würde sagen, ich muss sie nicht eintragen lassen).
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Alt 08.09.14, 18:45   #2
johnboykiter
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

...wenn alles andere Original ist musst du die Räder nicht eintragen lassen.
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Alt 08.09.14, 18:52   #3
signum80
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Es handelt sich meiner Meinung um ein reines Teilegutachten. Wenn Du nur dieses Dokument hast müsstes Du die Felgen theoretisch eintragen lassen um auf Nummer sicher zu gehen!
Die Eintragung an sich ist aber mit dem Gutachten kein Problem!
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Alt 08.09.14, 19:23   #4
Psy
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Du kannst doch einfach die Auflagen dir raussuchen:

- Reifengröße muss eingetragen ggf. nachgetragen werden
- Alles an Fahrwerk OEM ist außer Tieferlegungsfedern (wobei wenn deine Federn eine ABE haben wo verlangt wird, dass die Felgen OEM sein müssen, dass die ABE doch nicht gilt)
- Du musst im Sommer mindestens H-Reifen fahren (hast ja einen Z19DTH und da steht zu 99% 210km/h Vmax)
- Solltest du mit einem Ersatzrad fahren, muss das mit den OEM Schrauben gefahren werden und wie ein Notrad nur so lange wie erforderlich. Das Ersatzrad muss aber den gleichen Abrollumfang haben wie die auf den anderen Felgen
- Der Reifendruck nach Hersteller wie in deiner BDA steht - solltest du Reifen mit "Notlaufeigenschaften" haben (fährt eh keine Sau - zu teuer .. das sind doch diese Flat-Run Reifen), dann ist das nur mit RDKS zulässig.
- Auswuchtgewichte dürfen nur Klebegewichten unterhalb des Tiefbetts benutzt werden.
- Ventile darfst du nur welche mit Gummiventilen oder Metallschraubventielen mit Überwurfmuttern (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)

und dann noch anderer Kram den eh keinen juckt ..
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Alt 08.09.14, 20:08   #5
snoozle
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Ja,

die Frage die sich mir einfach stellt ist, ob ich die Felgen eintragen lassen muss.

Fahrwerk ist ein Bilstein B12 ProKit verbaut, wobei davon ja nur die Eibach Federn eingetragen werden, sowie meine 19" Sommerräder.

Reifengröße (15") steht doch im Serienreifenkatalog drin!?
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Alt 08.09.14, 21:50   #6
Silversurfer
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Was du gepostet hast ist ein Nachtragsgutachten. Brauchst aber erstmal die orig. ABE.
Klick

Dort steht geschrieben:
Zitat:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
ABER da du jetzt Sonderfahrwerk drin hast, kommt 11G) zum tragen:
Zitat:
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von SonderFahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die SonderFahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen
Nun ist die Fraäge was im Gutachten des FW drin steht zu Rad/Reifenkombis.
__________________
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KM Stand: 240207
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Alt 09.09.14, 06:03   #7
snoozle
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Aber für die Sonderfahrwerksfedern liegt doch ein Gutachten vor und ich werde diese ja mit meinen 19" eintragen und nicht wie im Text geschrieben, gleichzeitig mit den 15".

Hier das Gutachten meiner Federn: http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/...403-K0-024.PDF
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Alt 09.09.14, 09:28   #8
djcroatia
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Fahrwerk verändert (egal ob ABE, Teilegutachten, etc.) ist die ABE nicht mehr gültig und muss nach §19 Abs. 3 eintragen lassen.

Könntest bei der Reifengrösse sparen wenn du eine nimmst die bei Opel ab Werk bereits montiert war.

Meine alten Winterfelgen (16' Ronal mit ABE), hätte ich eigentlich auch eintragen lassen müssen, da Sportfahrwerk, bin so 3 Jahre gefahren und zweimal Tüv ohne was zu sagen durchgekommen.
__________________
Vectra C GTS, Bj. 02/2003, Z32SE 3,2V6 mit 211 PS und Automatik, Prins VSI-Anlage
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Alt 09.09.14, 09:52   #9
DJPeaceman
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Nein,
eine Veränderung des Fahrwerks lässt nicht automatisch eine ABE ungültig werden, es kommt darauf an wie es in der ABE beschrieben wird.
Bei z.B. Irmscher oder H&R ist das möglich, das weitere Änderungen gemacht werden können ohne das die ABE für die Federn oder Räder ihre Gültigkeit verliert.

Um es Zweifelsfrei ausschließen zu können einfach mal die Dokumente nehmen und zur nächsten TÜV oder DEKRA fahren und das mit denen klären.

Gruß
Daniel

P.S. @snozzle, das was Du da hast ist ein Nachtrag/Ergänzung zur eigentlichen ABE

http://ebay.tuning2.de/gutachten/TRLL0__48.pdf
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Alt 09.09.14, 10:13   #10
snoozle
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Standard AW: Gutachtenfrage=eintragungsfrei?

Zitat:
Zitat von djcroatia Beitrag anzeigen
Könntest bei der Reifengrösse sparen wenn du eine nimmst die bei Opel ab Werk bereits montiert war.
Ist nicht alles was im Serienreifenkatalog steht automatisch zugelassen, zumindets an Reifengrößen? Ich würde ja 195/65R15 nehmen, so wie es im Serienreifenkatalog beim Signum mit aufgelistet ist.

Zitat:
Zitat von DJPeaceman Beitrag anzeigen
P.S. @snozzle, das was Du da hast ist ein Nachtrag/Ergänzung zur eigentlichen ABE

http://ebay.tuning2.de/gutachten/TRLL0__48.pdf
Wobei sich diese ABE doch auf Felgen mit 114er Lochkreis bezieht?

Ich glaub es ist am einfachsten und sichersten, 15" Stahlfelgen mit Winterreifen zu nehmen...
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