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27.12.13, 23:51 | #21 |
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AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?
Selbst wenn FW geändert muss nicht unbedingt eingetragen werden, man muss lesen was genau im Gutachten bzw. ABE steht.
Ich habe Irmscher-Felgen und H&R-Federn auf dem Vectra und für beides eine ABE, in beiden ABE's steht das die ABE's nicht ihre Gültigkeit verliert, wenn andere Änderungen durchgeführt wurden. Sent from my iPhone using Tapatalk Geändert von DJPeaceman (28.12.13 um 00:26 Uhr) |
28.12.13, 04:29 | #22 |
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AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?
Habs ja auch nur allgemein gehalten
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28.12.13, 09:21 | #23 |
Weiß, wann geschaltet wird!
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AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?
Ich hab auch H&R Federn drin, bin aber der Meinung das da was anderes im Gutachten steht.
Edit: Hab gerade nochmal geguckt...hast recht DJPeaceman
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Outstanding Сasual Dating Geändert von gonzo86 (28.12.13 um 09:27 Uhr) |
28.12.13, 16:26 | #24 |
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AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?
Mir war immer so das ich Tieferlegungsfeder immer abnehmen lassen muss.
Ich selber habe aber das originale FW drin. Die drücken sich in einigen ABE´s immer so geschwollen aus. zum Beisp. selbe ABE auf verschiedenen Seiten meiner Felge : Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. und einmal 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten Das widerspricht sich doch. Denn worauf sich diese ABE bezieht sind 8,5J x 19" ET 35 Freigabe Opel : 8J x 19" ET 41 also wie jetzt nu :nea: |
28.12.13, 16:51 | #25 | ||
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AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?
Zitat:
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