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Alt 27.12.13, 23:51   #21
DJPeaceman
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Standard AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?

Selbst wenn FW geändert muss nicht unbedingt eingetragen werden, man muss lesen was genau im Gutachten bzw. ABE steht.
Ich habe Irmscher-Felgen und H&R-Federn auf dem Vectra und für beides eine ABE, in beiden ABE's steht das die ABE's nicht ihre Gültigkeit verliert, wenn andere Änderungen durchgeführt wurden.


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Geändert von DJPeaceman (28.12.13 um 00:26 Uhr)
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Alt 28.12.13, 04:29   #22
djcroatia
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Standard AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?

Habs ja auch nur allgemein gehalten
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Alt 28.12.13, 09:21   #23
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Standard AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?

Ich hab auch H&R Federn drin, bin aber der Meinung das da was anderes im Gutachten steht.

Edit: Hab gerade nochmal geguckt...hast recht DJPeaceman
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Geändert von gonzo86 (28.12.13 um 09:27 Uhr)
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Alt 28.12.13, 16:26   #24
sid79
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Standard AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?

Mir war immer so das ich Tieferlegungsfeder immer abnehmen lassen muss.
Ich selber habe aber das originale FW drin.
Die drücken sich in einigen ABE´s immer so geschwollen aus.

zum Beisp.
selbe ABE auf verschiedenen Seiten meiner Felge :

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

und einmal

51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten

Das widerspricht sich doch. Denn worauf sich diese ABE bezieht sind 8,5J x 19" ET 35
Freigabe Opel : 8J x 19" ET 41
also wie jetzt nu :nea:
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Alt 28.12.13, 16:51   #25
DJPeaceman
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Standard AW: 18" Felgen mit ABE trotzdem eintragungspflichtig?

Zitat:
Zitat von gonzo86 Beitrag anzeigen
Ich hab auch H&R Federn drin, bin aber der Meinung das da was anderes im Gutachten steht.

Edit: Hab gerade nochmal geguckt...hast recht DJPeaceman


Zitat:
Zitat von sid79 Beitrag anzeigen
Mir war immer so das ich Tieferlegungsfeder immer abnehmen lassen muss.
Ich selber habe aber das originale FW drin.
Die drücken sich in einigen ABE´s immer so geschwollen aus.

zum Beisp.
selbe ABE auf verschiedenen Seiten meiner Felge :

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

und einmal

51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten

Das widerspricht sich doch. Denn worauf sich diese ABE bezieht sind 8,5J x 19" ET 35
Freigabe Opel : 8J x 19" ET 41
also wie jetzt nu :nea:
Also, passt doch....der Punkt 51G bezieht sich doch nur auf die Reifengröße nicht auf die Felge....!!!
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